Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weblon · weblon.ch · Stand: August 2026

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen Weblon (einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. OR, Gesellschafter Pascal Heusser und Pascal Meng, Guggachstrasse 13, 8166 Niederweningen, nachfolgend «Weblon» oder «wir») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

Die AGB gelten für Einmalaufträge (Webseiten-Aufträge), für die Entwicklung von Tools und Automatisierungen (Prozess-Automatisierungen, Web-Anwendungen, Kundenportale, Dashboards sowie KI-gestützte Funktionen, nachfolgend «Individual-Software») sowie für wiederkehrende Dienstleistungen (Hosting-Abo, Software-Abo).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern Weblon diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen (insbesondere das Angebot und ein allfälliges Pflichtenheft) gehen diesen AGB vor.

Weblon richtet sich in erster Linie an Gewerbetreibende und Unternehmen (B2B). Die AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber ein Einzelunternehmen ist. Schliesst Weblon einen Vertrag mit einer Privatperson, gelten diese AGB sinngemäss, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

2 Vertragsabschluss

Eine Anfrage über das Kontaktformular oder per Telefon stellt noch kein verbindliches Angebot dar.

Weblon erstellt nach dem Erstgespräch ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (E-Mail oder Unterschrift) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch E-Mail gewahrt.

3 Leistungen

3.1 Webseiten-Aufträge (Einmalauftrag)

Weblon erstellt Webseiten individuell nach den Anforderungen des Auftraggebers, von der Überarbeitung einer bestehenden Webseite bis zur Neuentwicklung mit erweiterten Funktionen (z. B. Online-Shop mit Warenkorb oder Buchungs- und Reservationssystem). Feste Pakete gibt es nicht.

In einem Webseiten-Auftrag sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, enthalten: Design nach den Wünschen des Auftraggebers, Aufbereitung der gelieferten Inhalte, Optimierung für mobile Geräte, eine Kontaktmöglichkeit, technische SEO-Grundoptimierung, SSL sowie zwei Korrekturschleifen.

Der genaue Leistungsumfang und der Preis ergeben sich abschliessend aus dem schriftlichen Angebot; der dort genannte Preis ist ein Fixpreis. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat und nach Aufwand verrechnet.

3.2 Hosting-Abo (wiederkehrende Leistung)

Nach Fertigstellung der Webseite entscheidet der Auftraggeber frei, ob er sie selbst verwaltet oder Weblon mit dem Hosting-Abo beauftragt. Umfang und monatlicher Preis werden gemeinsam besprochen und im schriftlichen Angebot festgehalten.

Das Basispaket umfasst in der Regel:

  • Webhosting und Domainverwaltung
  • SSL-Zertifikat
  • Technische Updates und Wartung (z. B. CMS-Updates, sofern vorhanden)
  • Automatische Backups
  • Technischer Support bei Ausfällen

Zusatzleistungen (z. B. Inhaltsänderungen, Google My Business Pflege, SEO-Optimierung sowie individuelle Wünsche) können jederzeit individuell vereinbart werden.

3.3 Tools & Automatisierungen (Individual-Software)

Weblon entwickelt auf Bestellung Individual-Software (z. B. interne Tools, Prozess-Automatisierungen und Datenfluss, Web-Anwendungen und Kundenportale, Dashboards und Auswertungen sowie, wo sinnvoll, KI-gestützte Funktionen). Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem schriftlichen Angebot und, sofern vorhanden, dem Pflichtenheft.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs (Change Requests) werden vor der Umsetzung schriftlich festgehalten und mit Kostenfolge bestätigt. Ohne solche Bestätigung besteht kein Anspruch auf zusätzliche Funktionen.

Weblon ist berechtigt, für Entwicklung und Betrieb bewährte Dritt-Dienste beizuziehen (z. B. Hosting- und Datenbank-Anbieter sowie Anbieter von Sprachmodellen). Die aktuell eingesetzten Dienste sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

Bei KI-gestützten Funktionen wird im Angebot festgehalten, ob das Modell selbst betrieben wird oder bei einem externen Anbieter läuft, und welcher Anbieter das ist. Sprachmodelle erzeugen Ergebnisse, die nicht in jedem Einzelfall zutreffend sind; Weblon sichert keine inhaltliche Richtigkeit der Modellausgaben zu. Der Auftraggeber bestimmt im Pflichtenheft, welche Schritte ohne menschliche Prüfung ausgeführt werden dürfen.

3.4 Software-Abo (Betrieb von Individual-Software)

Übernimmt Weblon den laufenden Betrieb von Individual-Software, umfasst das Software-Abo gemäss Angebot insbesondere Hosting, technische Updates, Backups und Support.

Weblon strebt für gehostete Individual-Software eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt an; angekündigte Wartungsfenster sind davon ausgenommen. Eine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Texte, Fotos und sonstigen Inhalte vollständig und in geeigneter Form fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

Für Webseiten-Aufträge wie für Individual-Software gelten die im schriftlichen Angebot vereinbarten Termine. Die vereinbarte Umsetzungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Weblon alle benötigten Inhalte vollständig erhalten hat.

Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätet gelieferte Inhalte entstehen, gehen nicht zulasten von Weblon. Die vereinbarte Umsetzungsfrist verlängert sich entsprechend.

Der Auftraggeber garantiert, dass er berechtigt ist, alle übermittelten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, etc.) zu verwenden. Weblon übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die aus vom Auftraggeber gelieferten Inhalten entstehen.

Korrekturwünsche und Rückmeldungen des Auftraggebers sind innert 5 Arbeitstagen nach Zustellung des Entwurfs mitzuteilen. Bleiben sie aus, erinnert Weblon den Auftraggeber schriftlich; bleiben sie auch innert 5 Arbeitstagen nach dieser Erinnerung aus, gilt der Entwurf als genehmigt.

Verweigert oder unterlässt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung auch nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 30 Tagen, kann Weblon den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung stellen. Die gesetzlichen Rechte gemäss Art. 377 OR bleiben vorbehalten.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Weblon ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig (Jahresumsatz unter CHF 100'000 gemäss Art. 10 MWSTG). Es wird daher keine MwSt. ausgewiesen oder verrechnet.

5.1 Webseiten-Aufträge

  • Der vereinbarte Preis ist bei Abnahme der fertigen Webseite fällig und innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Eine Anzahlung wird nicht verlangt.

5.2 Individual-Software

  • Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung in zwei Teilbeträgen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme.
  • Jeder Teilbetrag ist innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Weblon kann den Beginn bzw. die Fortsetzung der Arbeiten von der Zahlung des jeweils fälligen Teilbetrags abhängig machen.

5.3 Hosting- und Software-Abos

  • Die monatliche Abonnementgebühr wird jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt.
  • Die Zahlung ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Weblon berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung die Leistungserbringung zu unterbrechen.

Weblon behält sich vor, Preise für Hosting- und Software-Abos mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Auftraggeber das Recht, das Abo auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen, auch während einer vereinbarten Mindestlaufzeit (Ziffer 8).

6 Lieferung und Abnahme

Für die vereinbarten Termine und den Beginn der Umsetzungsfrist gilt Ziffer 4. Überschreitet Weblon einen danach vereinbarten Termin aus Gründen, die Weblon zu vertreten hat, setzt der Auftraggeber Weblon schriftlich (E-Mail an work@weblon.ch genügt) eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen. Verstreicht auch diese unbenutzt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten: bereits erbrachte und für ihn verwendbare Teilleistungen vergütet er anteilig, darüber hinaus bereits bezahlte Beträge erstattet Weblon zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10.

6.1 Webseiten-Aufträge

Weblon stellt dem Auftraggeber zunächst einen Entwurf zur Prüfung zur Verfügung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei Korrekturschleifen im Rahmen des vereinbarten Umfangs. Jede weitere Korrekturschleife wird mit CHF 100.– verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Nach Abschluss der vereinbarten Korrekturschleifen stellt Weblon die fertige Webseite ausdrücklich zur Abnahme bereit.

Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt, die Webseite produktiv nutzt (Go-Live) oder innert 10 Arbeitstagen nach der Bereitstellung zur Abnahme keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt. Die Genehmigungsfiktion für Entwürfe gemäss Ziffer 4 bleibt davon unberührt.

6.2 Individual-Software

Nach Bereitstellung der abnahmefertigen Version hat der Auftraggeber 10 Arbeitstage Zeit, die Software zu prüfen (Testphase).

Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt, die Software produktiv nutzt oder innert der Testphase keine wesentlichen, reproduzierbaren Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; Weblon behebt sie im Rahmen der Gewährleistung.

7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Weblon erstellten Arbeiten (Designs, Layouts, Code) sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Weblon und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt werden.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein umfassendes, zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen (Design, Inhalte, Quellcode). Der Auftraggeber kann die Arbeitsergebnisse frei nutzen, anpassen und zu einem anderen Anbieter mitnehmen («kein Lock-in»). Für den laufenden Betrieb im Abo gelten Laufzeit und Kündigung nach Ziffer 8.

Von der Übertragung ausgenommen sind generische Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge und Know-how, die nicht spezifisch für den Auftraggeber entwickelt wurden. Daran behält Weblon alle Rechte und darf sie in anderen Projekten frei weiterverwenden. Werden solche Komponenten für den Betrieb der gelieferten Lösung benötigt, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Arbeitsergebnisse, nicht auf den laufenden Betrieb. Individual-Software, insbesondere mit KI-gestützten Funktionen, ist mit dem Quellcode allein nicht lauffähig: Sie setzt Zugänge und Konten bei Drittanbietern voraus (z. B. Sprachmodell und Programmierschnittstellen, Datenbank, Hosting, Mailversand) sowie Konfiguration, Zugangsschlüssel und geplante Aufgaben, die ausserhalb des Quellcodes liegen. Solche Verträge und Zugänge lauten auf Weblon und sind nicht übertragbar; für den eigenständigen Betrieb benötigt der Auftraggeber eigene Konten und trägt die dort anfallenden Nutzungskosten (insbesondere für KI-Modelle) selbst.

Weblon ist berechtigt, die erstellten Webseiten und Anwendungen als Referenzarbeit in ihrem Portfolio zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Auftraggeber stellt Weblon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte entstehen.

8 Laufzeit und Kündigung der Abos

Hosting- und Software-Abos richten sich in Laufzeit und Kündigung nach dem Angebot. Ist dort keine Mindestlaufzeit vereinbart, wird das Abo auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesem Fall kann der Auftraggeber das Abo jederzeit auf das Ende des laufenden Kalendermonats kündigen; Weblon kann mit einer Frist von einem (1) Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.

Ist im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart, so beginnt sie mit der Aufschaltung der Webseite (Go-Live) bzw. der Inbetriebnahme der Software. Bis zum Ende der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung, also die Kündigung ohne wichtigen Grund, für beide Parteien ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben das Kündigungsrecht des Auftraggebers bei einer Preiserhöhung nach Absatz 3 und das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach dem letzten Absatz dieser Ziffer. Kündigt eine Partei dennoch ordentlich, endet das Abo erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit; bis dahin erbringt Weblon die Leistungen weiter und stellt die Monatsbeiträge wie bisher in Rechnung. Wird bis zum Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt, läuft das Abo auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach von beiden Parteien mit den Fristen nach Absatz 1 gekündigt werden.

Erhöht Weblon den Preis gemäss Ziffer 5.3, kann der Auftraggeber das Abo auch während einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Monatsbeiträge für die Zeit danach sind nicht geschuldet.

Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail an work@weblon.ch zu erfolgen.

Bei Kündigung eines Hosting-Abos stellt Weblon dem Auftraggeber auf Wunsch alle Dateien der Webseite in einem gängigen Format (ZIP-Archiv) zur Verfügung. Damit ist die Webseite bei einem beliebigen anderen Anbieter lauffähig.

Bei Kündigung eines Software-Abos stellt Weblon auf Wunsch bereit: den projektspezifischen Quellcode, die im System gespeicherten Daten des Auftraggebers in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) sowie eine Aufstellung der für den Betrieb benötigten Dienste und Konfiguration. Weblon schuldet dagegen keine betriebsbereit eingerichtete Kopie der Software auf einer Infrastruktur des Auftraggebers oder eines Dritten und keine Übertragung eigener Verträge, Konten oder Zugangsschlüssel bei Drittanbietern (vgl. Ziffer 7). Das Beschaffen und Einrichten eigener Zugänge ist Sache des Auftraggebers; Weblon unterstützt die Migration auf Wunsch nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen.

Nach Beendigung des Abos ist Weblon nicht mehr verpflichtet, die Webseite bzw. Software online zu halten; gespeicherte Daten werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Domains, die Weblon für den Auftraggeber registriert oder verwaltet, stehen dem Auftraggeber zu. Bei Beendigung des Abos wirkt Weblon auf Wunsch an der Übertragung der Domain mit.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem Vertragsbruch, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder Insolvenz einer Partei.

9 Gewährleistung

Weblon erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden. Weblon hat das Recht zur Nachbesserung; diese geht weiteren Ansprüchen vor.

Ein Mangel liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis reproduzierbar vom schriftlich vereinbarten Leistungsumfang abweicht. Neue Funktionen, Änderungswünsche und Anpassungen an geänderte Anforderungen sind keine Mängel; sie gelten als Weiterentwicklung und werden nach Aufwand verrechnet.

Weblon übernimmt keine Gewährleistung für die jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit des Hostings bzw. gehosteter Software. Für Hosting- und Software-Abos gilt ein Verfügbarkeitsziel von 99 % im Jahresdurchschnitt (vgl. Ziffer 3.4); angekündigte Wartungsfenster sind davon ausgenommen.

Bei Veränderungen an der Webseite oder Software durch den Auftraggeber oder Dritte, die nicht von Weblon autorisiert wurden, entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel auf diese Veränderungen zurückzuführen ist.

10 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Weblon für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit haftet Weblon nach den gesetzlichen Bestimmungen.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Weblon, soweit gesetzlich zulässig, bei Webseiten-Aufträgen und Individual-Software auf den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Preis beschränkt. Bei Hosting- und Software-Abos ist sie auf die Summe der Monatsbeiträge beschränkt, die der Auftraggeber in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Abo bezahlt hat; diese Obergrenze beträgt mindestens drei Monatsbeiträge des betroffenen Abos.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Weblon nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden.

Weblon haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Stromausfälle, Angriffe Dritter (z. B. Hacking) oder durch Fehler von Drittanbietern (z. B. Hosting-Infrastruktur), soweit Weblon diese nicht zu vertreten hat.

11 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden (insbesondere Geschäftszahlen, interne Abläufe, Daten von Kunden und Mitarbeitenden sowie Zugangsdaten), vertraulich. Sie verwenden solche Informationen ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter.

Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht sind: die Offenlegung von Informationen, die ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind; die Offenlegung, zu der eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist; sowie der Beizug der in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister. Das Recht von Weblon, Arbeiten als Referenz zu zeigen (Ziffer 7), bleibt vorbehalten und umfasst keine vertraulichen Inhalte.

Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Weblon bearbeitet Personendaten des Auftraggebers nur insoweit, als es für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

Die Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO.

Bearbeitet Weblon im Rahmen von Individual-Software (einschliesslich Automatisierungen und KI-gestützter Funktionen) oder eines Abos Personendaten im Auftrag des Auftraggebers (Auftragsbearbeitung gemäss Art. 9 DSG, z. B. Daten von Mitarbeitenden oder Endkunden des Auftraggebers), schliessen die Parteien dazu eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab. Weblon darf dafür Unterauftragsbearbeiter beiziehen (z. B. Hosting- und Datenbank-Dienstleister); die aktuell eingesetzten Dienste sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

Weitergehende Informationen zur Datenbearbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung ersichtlich.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Verträge zwischen Weblon und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt der Sitz von Weblon in Niederweningen, Kanton Zürich, soweit gesetzlich zulässig.

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.